Die deutsche Tätowiermittelverordnung wurde zum besseren Schutz der Verbraucher erlassen. Wir haben uns als Hersteller von Pigmentierfarben intensiv mit der neuen Verordnung auseinandergesetzt und die nach unserer Meinung wichtigsten Informationen zusammengetragen.
Die folgenden Informationen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sollten daher nicht als rechtlich verbindliche Beratung angesehen werden.
Grundlagen und Anwendung:
- Offizieller Name: Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen
- Offizielle Abkürzung: Tätowiermittel-Verordnung Inoffizielle Abkürzung: TätMVO
- Status: veröffentlicht: BGBl. 2008 Nr. 53 Seite 2215 Veröffentlichung im Amtsblatt: 27.11.2008 Inkrafttreten: 01.05.2009
- Die Tätowiermittelverordnung ist eine Mischung aus Teilen der Europarat-Resolutionen und der deutschen Kosmetikverordnung, BGB Teil I, Nr. 67 vom 13.Oktober 1997 (2410)
Die Tätowiermittelverordnung betrifft:
- alle Hersteller und Vertreiber von Tätowier- und Pigmentierfarben,
- sowie auch alle Personen, die in Deutschland Tätowierungen oder Permanent Make-up Behandlungen durchführen.
Die Verordnung gilt für alle Tätowier- und Pigmentierfarben und regelt:
- Mitteilungspflichten der Hersteller / Einführer
- Kennzeichnungspflichten
- Herstellerpflichten
- Verbotene Inhaltsstoffe
- Ordnungswidrigkeiten / Straftaten